Makler-Gesetz regelt Kauf, Verkauf und Vermietung
Mit dem neuen Bestellerprinzip wurde die Übernahme der Maklerprovision auf dem Immobilienmarkt neu geregelt. Seit Juni 2015 wird der Immobilienmakler von der Person bezahlt, die als Besteller fungiert und den Auftrag schriftlich erteilt hat.
Maklergesetz: Änderungen ab 2015
Am 1. Juni 2015 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Frage regelt, ob Eigentümer oder Mieter eines Objektes die Provision übernehmen müssen.
Vor dem 1. Juni 2015 |
Seit dem 1. Juni 2015 |
Eigentümer bestellen einen Makler für Ihr Objekt zur Miete und mussten keine Provision zahlen. Diese wurde von den neuen Mietern übernommen. |
Durch das Bestellerprinzip wurde ge- regelt, dass die Person die Maklerkosten über- nehmen muss, die den Auftrag erteilt hat. Das können je nach Fall sowohl der Vermieter als auch der Mieter sein. |
Wann und für wen gilt das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip gilt bei Vermietungen sowohl von Häusern als auch Wohnungen - ausgenommen bei Immobilien, die für ein Gewerbe gemietet werden.
Weitere Ausnahmen gibt es z.B. für möblierte Wohnungen bzw. Wohnraum, der nur zum vorrübergehenden Gebrauch gemietet wird. Ebenfalls auch für Personen, die sozial bedingt dringend Wohnraum benötigen Sie sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen.
Allgemein zusammengefasst:
Bei der Vermietung von (privaten) Wohnungen oder Häusern gilt das neue Gesetz. Bestellt der Vermieter den Makler, dann übernimmt der Vermieter auch die Provision. Bestellt der potenzielle Mieter den Makler, dann übernimmt der Mieter die Provision.
Bestellerprinzip bei Vermietungen
Das Bestellerprinzip ist am 01.06.2015 in Kraft getreten.
Wenn Sie selbst auf der Suche nach einem passenden Objekt sind, das Sie mieten wollen, dann ist eine Unterstützung durch einen Makler eine gute Idee.
Der Wohnungsmarkt ist zurzeit so eng wie kaum vorstellbarbar. Angebote und insbesondere Angebote mit einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis sind kam noch am Markt zu finden. Bei der begrenzten Suche und Auswahl der Angebote können Makler eine perfekte Unterstützung bereitstellen.
Der übliche Weg über das Internet und Zeitschriften ist für den Mietobjekt suchenden idealerweise der günstigste Weg, aber auch der schwierigere Weg, wenn Sie mit dem Vermieter verhandeln.
Wenn ein Eigentümer dieses Objekt vermieten möchte und für die Suche nach einem Mieter einen Makler beauftragt, dann haben Sie als Mieter einen Vermittler dazwischengeschaltet. Mit der Provision haben Sie im Prinzip nichts zu tun.
Besteller ist der Vermieter, daher übernimmt auch er die Kosten für den Immobilienmakler.
Bestellerprinzip bei Gewerbe-Immobilien
Mieten Sie eine Immobilie gewerblich, so gelten die alten Regeln. Der Mieter muss die Provision für den Makler übernehmen, auch wenn der Vermieter den Makler bestellt hat.
Dann können Sie auch selbst als Suchender aktiv einen Makler bestellen.
Bestellerprinzip bei Haus-(ver)kauf und Wohnungs-(ver)kauf
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Nicht immer, sondern je nach Bundesland.
Wer zahlt beim Kauf? |
Bundesländer |
Verkäufer und Makler (Hälfte /Hälfte) |
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachen (entweder Hälfte/Hälfte oder nur Käufer) |
Verkäufer und Makler (andere Verteilung) |
Mecklenburg-Vorpommern |
Nur Käufer |
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen (entweder nur Käufer oder Hälfte/Hälfte) |
Damit die Provision bzw. das Erfolgshonorar für die Vermittlung von Häusern oder Wohnungen auch wirklich fällig werden, muss aber ein Kaufvertrag abgeschlossen und unterschrieben sein.
Je nach Region und Marktlage schwankt die Provision zwischen 3 % und 7 %.
Bundesland |
Häufigste Maklerprovision in Prozent vom Verkaufspreis |
Wer zahlt in der Regel? |
Baden-Württemberg |
7,14 Prozent |
Hälfte/Hälfte |
Bayern |
7,14 Prozent |
Hälfte/Hälfte |
Berlin |
7,14 Prozent |
Käufer |
Brandenburg |
7,14 Prozent |
Käufer |
Bremen |
5,95 Prozent |
Käufer |
Hamburg |
6,25 Prozent |
Käufer |
Hessen |
5,95 Prozent |
Käufer |
Mecklenburg-Vorpommern |
5,95 Prozent |
2,38 Prozent Verkäufer & 3,57 Prozent Käufer |
Niedersachsen |
4,76 – 7,14 Prozent (nach Region) |
Hälfte/Hälfte oder nur Käufer |
Nordrhein-Westfalen |
7,14 Prozent (teilweise niedriger) |
Hälfte/Hälfte |
Rheinland-Pfalz |
7,14 Prozent (teilweise niedriger) |
Hälfte/Hälfte |
Saarland |
7,14 Prozent |
Hälfte/Hälfte |
Sachsen |
7,14 Prozent |
Hälfte/Hälfte |
Sachsen-Anhalt |
7,14 Prozent |
Hälfte/Hälfte |
Schleswig-Holstein |
7,14 Prozent |
Hälfte/Hälfte |
Thüringen |
7,14 Prozent (teilweise niedriger) |
Hälfte/Hälfte |
Bestellerprinzip umgehen
Das Bestellerprinzip ist zu umgehen, ist in der Regel unzulässig. Dies hängt von der jeweiligen Stärke der Verhandlungsposition und von der Nachfrage nach dem Objekt ab.
In Bayern, NRW und anderen Bundesländern, vor allem aber in Großstädten wie Berlin, Hamburg und München, aber auch zunehmend in vielen anderen Städten, sind Mietobjekte sehr gefragt. So sind Mieter oftmals in einer gewissen Zwangslage, da sie dringend eine Wohnung benötigen, das Angebot passender Objekte aber geringer als die Nachfrage ist.
Tricks und unfaire Mittel können die Folge sein, wobei dies aber unzulässig ist.
· Wenn ein Makler versucht, Sie davon zu überzeugen, dass Sie die Provision anstelle des Vermieters übernehmen sollen, dann ist das strafbar.
· Sind Makler und Vermieter geschäftlich gesehen eng verwoben? So können Sie den Vertrag oder das Angebot ebenfalls begründet anzweifeln.
· Nicht erlaubt, Ihnen eine Provision in Rechnung zu stellen, wenn sich die vermittelte Wohnung schon im Bestand des Maklers befand und Sie einen Suchauftrag erteilen. Der Suchauftrag durch den Makler muss neu und ausdrücklich aufgrund Ihres Auftrages durchgeführt werden. Nur dann ist der Makler zur Ausstelleng einer Rechnung berechtigt.
Fazit:
Der Makler Ihres Vertrauens
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Torster Immobilien
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31787 Hameln
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