Erläuterungen zum Energieausweis

 

Das Wissen über den Energieverbrauch Ihrer Immobilie erspart später viele Überraschungen.

 

Energetische Modernisierungen müssen nicht gemacht werden. Wenn aber ja, erhöht es den Wert Ihrer Immobilie.  Der Käufer oder der Mieter sind gerne bereit, dafür einen höheren Preis zu zahlen. Mit einigen Maßnahmen erreichen Sie auch bei älteren Immobilien, Energiekennziffern, die den Kennziffern von Neuobjekten nahekommen. Ein Energieausweis zeigt das Potential auf.

Energieausweis:

 

 Was sagt dieser Energieausweis für Wohngebäude aus?

 

 Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes.

 

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte.
  • Bedarfsausweise- und Verbrauchsausweise kommen zu verschiedenen Werten, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen.
  • Der Vergleich von älteren mit neueren Energieausweisen ist schwierig.

Was steht im Energieausweis?

 

Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Öl oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf.

 

Ein Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. Er muss den Vorgaben der zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden EnEV entsprechen.

 

Außerdem muss der Aussteller des Ausweises seinen Namen, seine Anschrift, seine Berufsbezeichnung und das Ausstellungsdatum angeben und eigenhändig oder durch eine digitale Signatur unterschreiben.

 

Seit Mai 2014 ausgestellte Ausweise enthalten eine Registriernummer. Das erleichtert Behörden die Kontrolle.

 

Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre lang gültig.

 

Ein neuer Ausweis ist nötig, wenn das Gebäude nach größeren Umbauten und Sanierungen gemäß der Energieeinsparverordnung neu berechnet wird.

 

Vor Mai 2014 ausgestellte Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe können in der alten gültigen Form weiter verwendet werden – solange sie nicht älter als zehn Jahre sind.

 

Worin liegt der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

  • Für den Verbrauchsausweis müssen ebenfalls die üblichen Gebäudedaten, vor allem aber die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Hierzu gehören das Anfangs- und Enddatum der drei Abrechnungszeiträume. Längere Leerstände während dieser Zeit sollten berücksichtigt werden. Wichtig ist zudem, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird. Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.
  • Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche) den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.

Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes

 

Die Seite 1 des Ausweises enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, darunter die Adresse, das Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik, sowie die Anzahl der Wohnungen. An dieser Stelle finden sich auch Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept. Außerdem ist auf der ersten Seite vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes eingesetzt wurde

 

Es gibt zwei Berechnungsverfahren, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden: Die Ermittlung für den Energiebedarf auf Basis eines Bedarfsausweises sind dann auf Seite 2 des Dokuments ausgewiesen.

 

Die Ermittlung für den Energieverbrauch auf Basis eines Verbrauchsausweises sind auf Seite 3 dargestellt. Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an – kurz: kWh/(m2a). Je höher der Kennwert ausfällt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes.

 

Die Kennwerte beziehen sich nicht auf die Wohnfläche des Gebäudes, sondern auf die auf Seite 1 ausgewiesene sogenannte Gebäudenutzfläche AN.

 

Seite 4 des Energieausweises enthält für Hauseigentümer in knapper Form kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes.

 

Auf Seite 5 finden sich abschließend einige Erläuterungen zu den Angaben im Ausweis sowie den Berechnungsverfahren.

 

Gebäude mit Hilfe des Energieausweises vergleichen

 

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Er verpflichtet Eigentümer jedoch nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften umzusetzen.

 

Auf Seite 2 des Ausweises befindet sich rechts unten der zweite Bandtacho "Vergleichswerte Endenergie".

 

Was bedeuten die Energiekennziffern?

 

Die Energiekennziffern in der Mitte des Farbbandes zeigen, wie viel Energie "typische" Gebäude benötigen. So braucht ein Neubau, je nach Gebäudegröße, um die 50 kWh/(m2a) und liegt damit in der Energieeffizienzklasse A oder B.

 

Die Energieeffizienz eines Gebäudes können Sie anhand der Vergleichsgebäude also recht gut einschätzen.

 

Eine zusätzliche Hilfe zur Einschätzung bieten die Farben des Bandtachos und die Einteilung der Gebäude in Energieeffizienzklassen (A+ bis H).

 

Effizienzklassen und Vergleichswerte

 

Die Effizienzklasse steht zudem für die energetische Qualität des Gesamtgebäudes; die Dämmstandards und die Heizungsanlage werden nicht getrennt bewertet. Ohne einen kritischen Blick bei der Besichtigung vor Ort sowie in die Modernisierungsempfehlungen des Ausweises lassen sich mit den Vergleichswerten allein kaum Aufwand und Kosten für eine energetische Verbesserung des Gebäudes abschätzen.

 

Aussagekraft des Energieausweises

 

Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Er erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen. Das Dokument wurde im Laufe der Zeit außerdem stark verändert, was einen Vergleich zusätzlich erschwert.

 

Energieverbrauch und -kosten abschätzen

 

Der Energiebedarf einer einzelnen Wohnung kann vom ausgewiesenen Energiewert für das ganze Wohngebäude deutlich abweichen. So haben Wohnungen im Erdgeschoss, unter dem Dach oder mit vielen freien Außenwänden oft einen deutlich höheren Energiebedarf.

 

Daneben hängt der reale Energieverbrauch stark vom Standort, von den Witterungsverhältnissen und dem individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Bei einem Bedarfsausweis wird eine durchschnittliche Raumtemperatur von 19 °C (DIN 4108-6) angenommen, jedes Grad darüber erhöht den Energieverbrauch um rund sechs Prozent.

 

Zudem bezieht sich der Bedarfsausweis auf einen Standort mit den mittleren Klimaverhältnissen in Deutschland.

 

Die Energiekosten hängen außerdem stark vom verwendeten Brennstoff bzw. Energieträger und deren künftigen Preisentwicklungen ab.

 

Die Tabelle zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche eines Gebäudes der entsprechenden Energieeffizienzklasse.

 

**Um die Kosten abzuschätzen, können Sie 10 kWh ungefähr mit einem Liter Heizöl oder einem Kubikmeter Gas gleichsetzen. Für die Berechnung in der Tabelle wurden 5 Cent je Kilowattstunde Brennstoff angenommen, das entspricht circa 50 Cent je Liter Heizöl. Die berechneten Energiekosten sind Durchschnittswerte für das ganze Gebäude. Nutzen Sie Heizstrom, können die Preise stark nach oben abweichen.

 

Um die jährlichen Energiekosten für die Heizung und Warmwasserbereitung sehr grob abzuschätzen, können Sie den Endenergiekennwert im Ausweis mit der Gebäudenutzfläche und Kosten des Energieträgers multiplizieren und durch 100 teilen. Dann erhalten Sie den Euro-Wert.