Immobilien A -Z

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Umbau

 

Bei einem Umbau wird ein Gebäude in seiner Gestalt, Ausführung oder Form verändert.

 

 

 

Umnutzung

 

Die Umnutzung ist eine Änderung der Nutzungsart eines Gebäudes oder auch Teile eines Gebäudes. Zuvor muss jedoch ein Antrag bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden, der gegebenenfalls erhebliche Baumaßnahmen mit sich führen kann.

 

 

 

Umschuldung

 

Bei einer Umschuldung wird ein Darlehen bei einem Kreditinstitut abgelöst, wofür wiederum ein Kredit aufgenommen wird.

 

 

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt das Finanzamt, dass eine Person seiner Steuerpflicht stets nachgekommen ist.

 

 

 

Untermiete

 

Der Begriff Untermiete beschreibt ein Mietverhältnis, bei dem ein Mieter Teile seines gemieteten Objekts an eine weitere Person weitervermietet.

 

 

 

Unterputz

 

Der Unterputz bildet die unterste Lage des Putzes und dient als Haftgrund auf einem Mauerwerk.